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Frau Nowak und ihr Team helfen Ihnen gerne weiter:
Tel.: 06252 – 93800-23
Mehr Pflichten für Hausverwalter und Eigentümer. Der gleiche zuverlässige Servicepartner.
Mit der neuen Trinkwasserverordnung (01. November 2011) kommen mehr Pflichten auf Hausverwalter und Eigentümer zu. Vertrauen Sie mit TEHA auf den gleichen zuverlässigen Servicepartner. TEHA hat die gesamte Kommunikation mit Labor, Kunde und Gesundheitsamt automatisiert und in den jährlich wiederkehrenden Prozess der Heizkostenabrechnung integriert. Selbstverständlich fehlt es auch nicht an internen Kontrollen, die Ihnen die Einhaltung aller Fristen gewährleisten.
- Betroffen sind alle Liegenschaften mit einer zentralen Trinkwassererwärmung, die ein Speichervolumen von mehr als 400 Liter besitzen oder mehr als 3 Liter Leitungsinhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle haben
- Ab 1. November 2011 gilt für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, in denen sich Großanlagen zur Trinkwasserverordnung befinden, eine allgemeine Anzeigepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt (§13 Anzeigepflicht)
- Die Anzeige hat unmittelbar zu erfolgen
- Erfüllt die Anlage die Kriterien, ist sie mit entsprechenden Probeentnahmestellen gemäß DVGW W 551 auszustatten und zu dokumentieren
- Die Untersuchung muss an geeigneten Probeentnahmestellen sowie Zapfstellen in den Wohnungen jedes Steigstranges erfolgen
- Gemäß §21 der TrinkwV erhalten Nutzer von untersuchungspflichtigen Gebäuden mindestens 1 mal jährlich geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über den Zustand des bereitgestellten Trinkwassers
- Die Ergebnisse müssen innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss an das Gesundheitsamt übermittelt und für 10 Jahre aufbewahrt werden
TEHA Gebäudevorbereitung
Um Ihnen den administrativen Aufwand und Wegegelder zu sparen, unterstützt Sie TEHA als zuverlässiger Servicepartner und bietet Ihnen umfassenden Service an:
- Wir stimmen alle Kostenvoranschläge mit den Verantwortlichen ab
- Wir begehen, beurteilen und nehmen die Anlage ggfs. durch unsere Experten auf
- Wir montieren sofort die Probeentnahmeventile an Ein- und Ausgang der Zirkulationsleitung in die Wasseraufbereitung (vorausgesetzt, es sind entsprechende Absperrventile mit Entlüftungen vorhanden)
- Wir dokumentieren die Probeentnahmestelle sowie die Entnahmestelle am Ende jedes Steigrohrs, soweit ersichtlich
- Wir erstellen die Anzeige an das Gesundheitsamt der meldepflichtigen Anlage gemäß § 13 der TrinkwV
TEHA hat für Sie den Prozess der regelmäßigen Probeentnahme entwickelt. Damit Sie sicher sind, dass alle Termine und Aufgaben erfüllt sind, bietet Ihnen TEHA ein umfassendes Servicepaket an:
- Wir planen die Probeentnahme integriert in unsere Ableseplanung
- Wir garantieren die rechtzeitige Termininierung mit Hilfe von systemunterstützenden Kontrollmechanismen
- Wir führen die Probeentnahme mit der Ablesung der Messgeräte durch. Dadurch entfällt die zusätzliche Belästigung der Nutzer
- Wir stellen die Einsparung von Wege- und Verwaltungskosten sicher, durch automatische Nachtermine bei verwehrtem Zugng zu den Probeentnahmestellen, sowie durch alternative Entnahmestellen
- Wir garantieren die termingerechte und problemlose Abarbeitung auch für große Mengen durch Segmentierung der Probeentnahme auf unsere gesamten Mitarbeiter und Ableser
TEHA realisiert die Proben mit zertifizierten Probenehmer-Personal, das umfassend geschult und ausgestattet ist. Dadurch gewährleisten wir einen termingerechten und reibungslosen Ablauf der Untersuchung.
- Wir garantieren anhand eigens entwickelter Probeentnahmeprotokolle jederzeit die eindeutige Indentifizierung der Liegenschaft, Probeentnahmestelle, Probenehmer sowie sonstige wichtige Parameter
- Wir entnehmen Proben ausschließlich durch zertifziertes Personal
- Wir statten alle Probenehmer mit allen notwendigen Werkzeugen aus
- Unser zertifiziertes Vertragslabor untersucht die Proben nach DIN EN ISO / IEC 17025:2005
§ 21 der TrinkwV schreibt vor, dass die Nutzer von untersuchungspflichtigen Gebäuden mindestens einmal jährlich geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über den Zustand des bereitgestellten Trinkwassers erhalten. Darüber hinaus müssen die Ergebnisse innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Untersuchungen an das Gesundheitsamt übermittelt und für zehn Jahre aufbewahrt werden.
- Wir archivieren die Untersuchungsbefunde jährlich
- Wir richten unseren Nutzern einen Online-Zugang ein, mit Zugriff auf die Dokumente 24 Stunden/7 Tage die Woche
- Wir übersenden auf Wunsch die Befunde direkt an den Eigentümer/Hausverwalter
- Wir übermitteln auf Wunsch die Befunde innerhalb der Frist an das zuständige Gesundheitsamt, im Gegenzug sparen Sie Zeit und Geld
- Wir drucken auf Wunsch die Untersuchungsergebnisse für jeden Nutzer zusammen mit der Heizkostenabrechnung aus. Sie sparen dadurch unnötigen administrativen Aufwand und Druckkosten.