Das CO₂ – Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG)

Zum 01.01.2023 ist das CO₂KostAufG in Kraft getreten. Zweck dieses Gesetzes ist die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Mietern und Vermietern. Bisher können Vermieter die CO₂-Kosten komplett an die Mieter weitergeben. Mit dem neuen Gesetz soll dies geändert werden. Ziel der Bundesregierung ist es, ein Anreizsystem sowohl für Vermieter wie auch Mieter zu schaffen, so dass die Nutzer eines Gebäudes zu energieeffizientem Verhalten und Gebäudeeigentümer zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und zu energetischen Sanierungen angereizt werden.

TEHA Ihr Messdienst unterstützt Sie bei der Umsetzung des Gesetzes.

Das Wichtigste für Sie auf einen Blick

  • Da das Gesetz am 01.01.2023 in Kraft getreten ist, beginnt der erstmögliche Abrechnungszeitraum für die Verteilung der Kosten zwischen Vermieter und Mieter mit dem Abrechnungszeitraum beginnend ab dem 01.01.2023
  • Die Verteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter hängt von der energetischen Klassifizierung des Gebäudes ab. Die Einordnung erfolgt anhand eines 10-Stufenmodells. Die Aufteilung der Kosten wird in der jährlichen Heizkostenabrechnung abgebildet.
  • Die Aufteiltung der Kosten erfolgt für die Energiearten Heizöl, Flüssig- und Erdgas sowie Fernwärme.
  • Das Stufenmodell ist für alle Wohngebäude sowie Gebäude mit gemischter Nutzung angedacht. Bei Nichtwohngebäuden ist zunächst eine Teilung der CO₂-Kosten zu je 50% zwischen Mietern und Vermietern geplant.
  • Energiesparen wird immer wichtiger, denn für Gebäude mit schlechter Energiebilanz übernimmt der Vermieter 95% der CO₂ Kosten, 5% übernehmen die Mieter/innen.

Wie werden die Kosten verteilt: Das Stufenmodell

 

  • Die Verteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter hängt von der energetischen Klassifizierung des Gebäudes ab. Die Einordnung erfolgt anhand eines 10-Stufenmodells. Die Aufteilung der Kosten wird in der jährlichen Heizkostenabrechnung abgebildet.
  • Das Stufenmodell ist für alle Wohngebäude sowie Gebäude mit gemischter Nutzung angedacht. Bei Nichtwohngebäuden ist zunächst eine Teilung der CO₂-Kosten zu je 50% zwischen Mietern und Vermietern geplant. Ab 2025 soll auch es auch für Nichtwohngebäude ein Stufenmodell geben.
  • Anhand des Kohlendioxidausstoßes des Gebäudes bzw. der Wohnung in kg/m² und Jahr wird der Anteil für Mieter und Vermieter berechnet. Es ist ersichtlich: Je schlechter die Energiebilanz eines Gebäudes, desto mehr muss der Vermieter die CO₂-Kosten übernehmen.

Unser Service für Sie und Ihre Aufgaben

 

Um für Sie die Heizkostenabrechnung erstellen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Werte, die Sie bequem in unserem Kundenportal online eingeben können. Die Werte können Sie  aus Ihrer Versorgerrechnung entnehmen.

 

  • CO₂-Menge
  • CO₂-Kosten

 

TEHA ergänzt für Sie die Heizkostenabrechnung anhand der CO₂-Menge und den Quadratmetern der Liegenschaft um folgende Angaben:

 

  • Einstufung des Gebäudes bzw. der Wohnungen anhand des Emissionsgrades
  • Darstellung der Kostenaufteilung in der Einzel- und Gesamtabrechnung
  • Die Berechnungsgrundlage

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