Ablesung

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Kann der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch von Nutzern für einen Abrechnungszeitraum wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen, z. B. wegen Unzugänglichkeit der Wohnung für unseren Ableser, nicht ordnungsgemäß erfasst werden, ist er gem. § 9a Heizkostenverordnung vom Gebäudeeigentümer auf der Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren früheren Abrechnungszeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum zu ermitteln. Der somit ermittelte anteilige Verbrauch ist bei der Kostenverteilung anstelle des erfassten Verbrauchs zugrunde zu legen.

Der Bewertungsfaktor beinhaltet 2 Werte: Der Wärmeleistung und dem Wärmeübergangs- oder KC-Wert Die Wärmeleistung des jeweiligen Heizkörpers wird in Watt nach 90°/70°/20° verwendet. Diese Wärmeleistungen sind inzwischen in riesigen Datenbanken gespeichert, in denen die Herstellerangaben hinterlegt sind. Der Wärmeübergangs- oder KC-Wert ist ein Faktor, der der von der Prüfstelle festgelegt wird, die die Heizkostenverteiler prüft und die Zulassung erteilt. Der KC-Wert ist abhängig vom Heizkörpertyp und vom Heizkostenverteiler-Typ. Die elektronischen Heizkostenverteiler haben einen anderen KC-Wert, als die vorher verwendeten Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip. Insofern haben sich in der gesamten Liegenschaft die Bewertungsfaktoren geändert, da es sich bei den meisten Heizkörpern um Thermalradiatoren handelt, haben sich die Bewertungsfaktoren prozentual in etwa gleich verändert. Da es sich bei den Heizkostenverteilern um “Verteil”-geräte handelt, ist es als allererstes unerlässlich, dass die Berechnung der Bewertungsfaktoren in der Liegenschaft einheitlich gehandhabt werden.

Falls wir die Heizkostenabrechnung für Sie erstellen, können Sie dieses Formular auf unserer Homepage downloaden, ausfüllen und uns postalisch oder per Mail unter info@teha-wd.de zusenden.

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