Rauchwarnmelder

Wir geben Ihnen Antworten zu Ihren Fragen!

Jedes Jahr verunglücken über 500 Menschen tödlich durch Brände, die meisten sterben in den eigenen vier Wänden an einer Rauchvergiftung. Da zwei Drittel Nachts im Schlaf überrascht werden, ist ein Rauchwarnmelder der beste Lebensretter in der Wohnung, denn der laute Alarm des Rauchmelders warnt auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr.

Ja, denn der Rauch steigt nach oben und konzentriert sich genau dort.

Generell ist alles in der DIN 14676 geregelt. Hier sind auch Anordnungen mit besonderen Raumgeometrien berücksichtigt (Eckbereiche, rechtwinkliger Flur oder Gang, Dachschrägen, schräge Wände etc.)

Nein! Die Bedienungsanleitung des Rauchmelders gibt hierüber genauen Aufschluss. Von einem Anstrich ist abzusehen, da hier die Gefahr besteht, den Rauchwarnmelder zu beschädigen.

Viele Rauchwarnmelder sind in Umgebungstemperaturen von +5°C bis +50°C einsetzbar. Beim Einsatz von „gewöhnlichen Rauchwarnmeldern“ in o. g. Räumen ist jedoch zu beachten, dass das Risiko von Fehlalarmen (z.B. durch Staubentwicklung, Zugluft, Temperaturschwankungen u. ä.) zunimmt.

Wir verwenden Rauchmelder mit einer Zehnjahresbatterie. Nach zehn Jahren wird das gesamte Gerät ausgetaucht.

Der Warnton kann, je nach Typ, z.B. durch die Stummschalttaste abgeschaltet werden. Eine Batterie kann nicht entfernt werden!

Sicherstellen, dass wirklich keine Brandquelle vorliegt. Signalton ausschalten, je nach Typ betätigen Sie die Stummschalttaste. Machen Sie die Störquelle ausfindig und beseitigen Sie diese, testen Sie anschließend die Funktionstüchtigkeit des Rauchwarnmelders. Sollte keine Störquelle ausfindig gemacht werden können und der Melder wiederholt einen Fehlalarm auslösen, sollten die Geräte ausgetauscht werden.

Die häufigsten Störquellen sind: Wasserdampf, scharfes Anbraten, aufgewirbelter Staub und große Temperaturschwankungen.

Die Prüfvorgaben sind in der Bedienungsanleitung festgelegt. In den Bundesländern mit Rauchmelderpflicht gilt gemäß DIN 14676 darüber hinaus die jährliche Funktionsprüfung, bestehend aus Sicht- und Alarmprüfung.

Ja, viele Rauchmelder haben eine optische Leuchtdiode, die Ihnen signalisiert, dass der Rauchwarnmelder noch funktionstüchtig ist.

Die Prüfvorgaben sind in der Bedienungsanleitung festgelegt. Gemäß DIN 14676 ist mindestens einmal jährlich eine Inspektion und Wartung der Rauchwarnmelder durchzuführen.

Nein, gemäß DIN 14676 sind weitere Funktionalitäten zu überprüfen. Die Inspektion und Wartung umfasst außerdem eine Überprüfung, ob die Raucheintrittsöffnungen frei sind, eine äußerliche Beschädigung des Gerätes vorliegt und der Montageort noch normgerecht (Raumumnutzung) ist.

Qualitätsrauchmelder sind zuverlässiger und reduzieren Fehlalarme auf ein Minimum. Sie bieten Schutz gegen Eindringen von Staub, Schmutz und Insekten von außen, sonst eine häufige Ursache von Fehlalarmen. Qualitätsrauchmelder sind störsicher gegenüber elektromagnetischen Empfindlichkeiten (Trafos, Lampen, Funkgeräte und Mobiltelefone). Sie sind zuverlässig bei Temperaturschwankungen, u. a. beim Stoßlüften, und erkennen Brandrauch aus jeder Richtung gleich schnell und sicher. Die hochwertigen Melder verwenden außerdem langlebige Bauteile, so dass ALLE Komponenten des Qualitätsrauchmelders, nicht nur die Batterie,  auch bis zu 10 Jahre halten. Außerdem sind sie 100% rückverfolgbar zum Hersteller.

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